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Antrag / Anfrage / Rede

Verbot von Böllern mit Knallwirkung zum Jahreswechsel

Bereits nach der derzeitigen Rechtslage kann die zuständige Behörde anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden auch am 31.12. und 01.01. nicht abgebrannt werden dürfen. Dies gilt jedoch nur für Kracher und nicht für Raketen. Daher soll die Stadt Nürnberg aber umgehend von diesem Handlungsspielraum Gebrauch machen, und bereits im Vorgriff auf die beim Bundesinnenminister beantragte Rechtsänderung zu einem Abbrennverbot auch für Raketen, die Kracher verbieten. Schließlich verursachen die Böller den meisten Lärm und einen großen Anteil am Abfallaufkommen.

Die Einzelhandelsgeschäfte sollten danach so schnell wie möglich informiert werden, dass in großen Bereichen Nürnbergs nur noch das Abfeuern von Leuchtraketen, nicht aber von Böllern erlaubt sein wird, wodurch der Absatz von Böllern deutlich zurückgehen wird. Dadurch können dem Einzelhandel unnötige Kosten erspart werden, die sonst möglicherweise für Beschaffung, Bevorratung und Bewerbung von unverkäuflichen Feuerwerkskörpern entstehen würden. Die Information der Bevölkerung durch die Medien ist wichtig, um bereits im ersten Jahr des Verbots eine positive Wirkung zu erzielen und die irrtümliche rechtswidrige Verwendung von Böllern an Silvester und Neujahr zu vermeiden. Hierbei sollte auch nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen das Abbrennen aller pyrotechnischer Gegenstände generell verboten ist.

Deshalb stelle ich für die ÖDP zur Behandlung im Stadtrat folgenden

ANTRAG:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, basierend auf § 24 Abs. 2 der 1. SprengV ein Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung im dicht besiedelten Innenstadtbereich Nürnbergs so rechtzeitig vorzubereiten, dass es möglichst noch vor dem Jahreswechsel 2019/2020 spätestens aber 2020/21 in Kraft tritt. Sollte dies

2.      Die Bereiche, in denen das Böllerverbot greift, werden breitflächig bekanntgemacht und Kontrollmaßnahmen vorbereitet.

Thomas Schrollinger
ÖDP-Stadtrat