Wahlrechtsreform in Bund und Land
Bayern, Nürnberg - Sowohl der Bundestag als auch der Landtag brauchen eine Wahlrechtsreform. Doch leider ist eine sinnvolle und faire Reform nicht zu erwarten.
Sowohl im Bund als auch in Bayern demonstrieren die jeweils verantwortlichen Parteien weiterhin, dass sie das Wahlrecht nicht in erster Linie als demokratische Einrichtung sondern als Gestaltungsspielraum für den eigenen Vorteil betrachten. In Bayern ignorieren die CSU-Mächtigen die in der Verfassung festgesetzte Größe des Landtages (180 Sitze) und verweigern eine Anpassung des Wahlrechts an die aktuellen Gegebenheiten. Wie beim Bundestag nimmt man in Kauf, dass der Landtag womöglich noch weiter anwächst. Dabei sitzen aktuell schon 205 Abgeordnete im Maximilianeum, dem Sitz des Bayerischen Landtages.
Jetzt hat sogar der sonst sehr CSU-freundliche Bund der Steuerzahler die Nase voll und ein Volksbegehren für die Verkleinerung des Landtages gestartet. Das kommt für die diesjährige Landtagswahl leider zu spät und so darf die bayerische Bevölkerung sehr wahrscheinlich weiterhin einen aufgeblasenen Landtag bezahlen.
Noch absurder ist die Situation auf Bundesebene. Die Union hat unter Federführung unseres Abgeordneten Michael Frieser (als Justitiar der CDU/CSU-Fraktion) das Wahlrecht so umgesetzt, dass der Bundestag noch weiter gewachsen ist (von 709 auf 736 Abgeordnete) anstatt sich der Sollzahl von 598 Abgeordneten anzunähern. Das war gut für die CSU, die mehr Abgeordnete hat als ihr laut Zweitstimme zustehen, aber schlecht für die Bürger, die jedes Jahr mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich an Kosten tragen müssen für die 138 überzähligen Abgeordneten.
Jetzt versuchen sich die Ampelparteien am Wahlrecht und bringen einen Vorschlag, der natürlich und zurecht die Bevorzugung vor allem der CSU im jetzigen Wahlrecht eliminiert. Aber zum anderen werden weitere Dinge umgesetzt, die verfassungsrechtlich höchst bedenklich sind, zum Beispiel die teilweise Missachtung der Wahlergebnisse für die Direktkandidaten. Außerdem will man nicht so viele der lukrativen Mandate abbauen und wäre schon mit einer Reduzierung auf 630 statt auf 598 Abgeordnete zufrieden. Warum hält sich eigentlich niemand an das Grundgesetz (Artikel 38 [1]), das 598 Abgeordnete vorsieht?
Ganz offensichtlich wird sowohl in Bayern als auch im Bund permanent versucht, das Wahlrecht zum eigenen Vorteil zu gestalten. Ob das gut für die Demokratie ist, das wage ich zu bezweifeln.
Es ist übrigens rein mathematisch sehr einfach, genau oder zumindest relativ nahe auf die vorgegebenen 180 Sitze im Landtag bzw. 598 Sitze im Bundestag zu kommen. Das geht in beiden Fällen problemlos über die Reduzierung der Wahlkreise. Aber das ist wohl zu einfach für die Experten.