Antrag / Anfrage / Rede
Sicherung der gesetzlichen Bürgerbeteiligung
Demokratie lebt davon, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger dieser Stadt aktiv in die Entscheidungen der Kommune einzubringen kann. Eine Möglichkeit dazu besteht für volljährige Einwohner:innen, die seit mindestens drei Monaten in Nürnberg gemeldet sind und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaats besitzen. Diese können am 8. März 2026 das Stadtoberhaupt und die Mitglieder des Stadtrats wählen.
Darüber hinaus gibt es als Baustein der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene die Möglichkeit ein Bürgerbegehren zu initiieren und zum Bürgerentscheid zu führen.
Eine weitere Form der aktiven Teilnahme sieht die Bayerische Gemeindeordnung vor, indem sie den Gemeinden vorschreibt, mindestens einmal jährlich Bürgerversammlungen durchzuführen. Ferner wird die Vorgabe gemacht, dass in größeren Gemeinden die „Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden“ sollen. Diese Vorgabe erfüllt Nürnberg mit der Aufteilung in Bürgerversammlungsgebiete. In Art. 18 BayGO Abs. 1 wird der Zweck der Bürgerversammlungen genannt: Sie dienen der „Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten“. Absatz 3 legt in Satz 1 fest: „Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten.“ (hier also Einwohner:innen aus dem entsprechenden Versammlungsgebiet).
Absatz 5 des Art. 18 BayGO legt in Satz 1 fest: „Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.“
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18
Nimmt man diese Vorgaben ernst und ermuntert die Bürger:innen zur aktiven Teilnahme an demokratischen Prozessen, so ist das ein wichtiger Baustein, um demokratiefeindliche Tendenzen frühzeitig abzuwehren.
Wir stellen folgenden Antrag:
- Die Stadt stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass künftig alle Bürger:innen entsprechend der Vorgabe der Bayerischen Gemeindeordnung einmal jährlich die Gelegenheit haben, ihre Anliegen in einer Bürgerversammlung vorzubringen.
- Um genügend Zeit zur Erörterung einzelner Themen zu haben, wird auf den mündlichen Bericht des Bürger- bzw. Vorstadtvereins verzichtet. Dieser kann gerne in anderer Form zur Verfügung gestellt werden.
- Die Bürger:innen werden auf die Möglichkeit hingewiesen und dabei unterstützt, gemeinsam Anträge und Empfehlungen zu formulieren, die anschließend im Stadtrat behandelt werden.
- Es werden Protokolle über den Austausch verfasst und auf der städtischen Homepage zum Download zur Verfügung gestellt.
Inga Hager, Stadträtin der ÖDP
Jan Gehrke, Stadtrat der ÖDP