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Antrag / Anfrage / Rede

Neue Situation für Tagesmütter/-väter in Nürnberg

Neue Situation für Tagesmütter/-väter in Nürnberg In Nürnberg ist bislang geplant das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren durch Tagespflege (Tagesmütter/-väter) von derzeit 633 auf 900 Betreuungsplätze bis zum Jahr 2013 aufzustocken. Durch die gesetzliche Versteuerungspflicht ab Januar 2009 sind die Beiträge (Verdienst), durch das Jugendamt für die Tagesmütter/-väter nicht mehr steuerfrei. Momentan zahlen die Eltern der Kinder an das Jugendamt den Beitragssatz von 3.- Euro pro Stunde und Kind. Die Tagespflegepersonen bekommen das Geld wiederum vom Jugendamt erstattet. Bislang waren diese Erstattungen als öffentliche Gelder steuerfrei. Ab 2009 wirkt sich die Besteuerung und damit Sozialversicherungspflicht für manche Tagesmütter/-väter äußerst nachteilig aus. Einige haben bereits angekündigt, ab Januar nicht mehr in der Tagespflege zu arbeiten. Nach einer Umfrage ist zu befürchten, dass ca. 50% der Tageseltern aufhören. Gerade für Nürnberg mit einem ohnehin derzeit sehr unzureichenden Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder wäre das ein äußerst schmerzlicher Verlust. Tagesmütter/-väter bieten mit ihrem Dienst der Betreuung in kleineren, überschaubaren Kindergruppen ein familienähnliches Betreuungsverhältnis an. Kinder können individuell und intensiv gefördert werden. Gerade wegen unseres Anspruchs einer familienfreundlichen Stadt haben wir die Pflicht, dieses Betreuungsangebot ähnlich zu fördern wie den Ausbau von Kinderkrippen. Somit stelle ich folgenden Antrag: Die Verwaltung legt dar, inwieweit im Investitionsprogramm der Stadt Nürnberg für Kindertagesstätten und Schulen auch die Kindertagesmütter/-väter berücksichtigt sind. wie sich derzeit und zukünftig das städtische Entgelt zusammensetzt. inwieweit Fördergelder, die das Jugendamt für jedes betreute Kind erhält, an die Tagesmütter/-väter weitergegeben werden (insbesondere Zuschuss und Übergangsregelung zur privaten Altersvorsorge). in welcher Weise folgende Forderungen der Kindertagesmütter/-väter berücksichtigt werden können: - Erstattung von 50% der gesetzlichen Renten-, Kranken, und Pflegeversicherung - Gleichbehandlung mit den städtischen Krippen/KiTas - monatliche Fortbildungspauschale - Zuschuss zur Haftpflichtversicherung