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Antrag / Anfrage / Rede

Bezahlbare Mieten in Nürnberg sichern

Antrag vom 07.05.2013 zur Behandlung im Stadtrat:

Nach dem im Dezember 2012 vom Bundestag beschlossenen Mietrechtsänderungsgesetz wäre es nun nach einer entsprechenden Länderverordnung für eine Absenkung der sogenannten „Kappungsgrenze“ bei Mieterhöhungen für ausgewählte Kommunen notwendig, diesen Anspruch auch für die Stadt Nürnberg geltend zu machen. Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt macht sich vor allem im unteren Mietsegment bemerkbar. Bezahlbarer Wohnraum wird in Nürnberg immer mehr zur Mangelware.

Die ÖDP in Bayern hat in diesem Kontext im April bereits eine Petition für eine entsprechende Rechtsverordnung im Freistaat gestartet. Neben der staatlichen Ver-ordnung braucht es auch die Anmeldung seitens der betroffenen Kommunen. Deshalb stelle ich für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) zur Behandlung im Stadtrat folgenden

ANTRAG:

1. Die Stadt Nürnberg stellt einen Antrag zur Aufnahme in das Mietrechtsänderungsgesetz.

2. Die Stadt Nürnberg setzt sich dafür ein, dass Mieterhöhungen im Stadtgebiet zukünftig von 20% (alle drei Jahre) auf maximal 15% (alle fünf Jahre) begrenzt werden, sobald das vom Bundestag am 13.12.2012 beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz Rechtskraft erlangt hat.

 

Thomas Schrollinger
Stadtrat der ÖDP