Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

"Söders Schlupfloch ist unnötig und entspricht nicht dem Wählerauftrag des Volksentscheids"

ÖDP-Stadtrat Schrollinger zu Ausnahmen beim Nichtraucherschutz: "Verteilt Nürnberger Ordnungsamt Persilschein zum offenen Rechtsbruch?"

NÜRNBERG

/ Für die Ausnahmeregelung bei "echten geschlossenen Gesellschaften"

in den neuen Vollzugshinweisen zum Nichtraucherschutz zeigt der

Nürnberger ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger kein Verständnis: "Dieses

Schlupfloch ist unnötig und widerspricht dem, was die Mehrheit der

Wahlberechtigten am 4. Juli zum Ausdruck gebracht haben. Bei jeder

Familienfeier könnte nun in Gaststätten wieder geraucht werden. Dass

damit der Gastraum auch in den übrigen Zeiten mit Schadstoffen belastet

ist, scheint dem Gesundheits- und Lebensminister nicht zu

interessieren," so Schrollinger.

Aus

guten Gründen sei die wechselweise Nutzung als Raucher- bzw.

Nichtraucher-Gastraum in den Ausführungsbestimmungen der

Nichtraucherschutzgesetze anderer Bundesländer verboten. Auch in den

Vollzugshinweisen zu dem noch bis heute gültigen Gesetz sei sie

explizit untersagt! "Sogar der Bayerische Verfassungsgerichtshof

stellte in seinem Urteil vom 25.06.2010 fest, dass ein solches

temporäres Rauchverbot dem Ziel des Nichtraucherschutzes zuwiderlaufe.

Dort heißt es: Ein `temporäres Rauchverbot´ sei `nicht geeignet, den

Nichtraucherschutz für die übrige rauchfreie Zeit sicherzustellen, weil

die gesundheitsschädlichen Substanzen sich an Tapeten, Teppichen,

Vorhängen etc. festsetzen und von dort, auch wenn aktuell nicht

geraucht wird, an die Umgebung abgegeben werden´ (vgl. LT-Drs. 15/8603

S.7)."

Ähnliches finde sich auch in den Ausführungsbestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze anderer Bundesländer.

"Selbst

Herr Gallus vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (BHG) zeigt

sich ja über diese Aufweichung überrascht. Ich wage es nicht laut über

die Motive nachzudenken, die den Impuls gaben, den von der Bevölkerung

geforderten konsequenten Nichtraucherschutz nun durch die Hintertüre

doch wieder aufzuweichen. Es ist einmal mehr ein dreister Versuch, dem

Druck der Tabaklobby nachzugeben."

In

Sachen Nürnberger "Casa del Habano" meint der Ökodemokrat: "Sollte

hier das Ordnungsamt wirklich beide Augen zudrücken, könnte ich das

nicht nachvollziehen. Sollte Frau Klever - wie sie sagt - `so

weitermachen dürfen wie bisher´, wäre hier der Persilschein zum offenen

Rechtsbruch erteilt. Damit würde sich eine städtische Dienststelle dem

ab August gesetzlich verbindlichen Willen von 63,4 % Nürnberger

WählerInnen widersetzen."

 

Zurück