Pressemitteilung
Rechte der Natur
Rückblick auf einen inspirierenden Vortrag von Dr. Bernd Söhnlein
Der Bundesverband der ÖDP hat im vorigen Jahr eine Ergänzung des Parteiprogramms vorgenommen. Es beinhaltet die "Rechte der Natur".
Die "Rechte der Natur" gehören nun zu einem unserer politischen Ziele. Sie sollen im Grundgesetz verankert werden. Ein Experte aus dem Netzwerk "Rechte der Natur", Dr. Bernd Söhnlein, hat uns am 9.2.2026 die Gedanken hierzu nähergebracht. Er selbst verfasste eine "Vision einer ökologischen Rechtsordnung" im Buch "Die Natur im Recht" (oekom-Verlag).
In Zeiten, in denen das Klagerecht durch Verbände erheblich beschnitten wird, ebenso Populismus um sich greift, wird der Schutz unserer Lebensgrundlagen erheblich erschwert, Umweltverbände sind stark unter Druck, unterliegen vielen Beschränkungen. Da erscheint es u.a. auch Umweltverbänden wie Luxus, sich um eine grundlegende Veränderung im Rechtsverständnis zu bemühen.
Das Netzwerk "Rechte der Natur" stellt fest, dass Lebewesen einen Selbstzweck haben und die momentane Gesetzgebung darauf nicht ausgelegt ist, diesen anzuerkennen. Die "Umwelt" wird in der momentanen Gesetzgebung als Ansammlung von Dingen gesehen, aber nicht als Ganzes, dem der Mensch angehört.
Wir leben in einer Welt, die den Menschen im Mittelpunkt sieht und mechanistisch denkt. Ursache dessen ist auch das den Menschen verherrlichende Weltbild der Renaissance, welches bis heute in die Umweltgesetzgebung wirkt. Diese setzt an den Symptomen an, dem Verlust der Artenvielfalt, Klimakrise, Vermüllung und der Verschmutzung der Meere.
Rechte der Natur bedeutet, die Natur als Rechtssubjekt zu behandeln, dazu braucht sie Institutionen und Menschen, die sie vertreten. Das gibt es bereits mancherorts. In Ecuador sind die Rechte der Natur in der Gesetzgebung verankert und Menschen dürfen als Vertretende für ein Ökosystem klagen. Weltweit gibt es schon mehrere Erfolge wie in Australien, Neuseeland und sogar Spanien.
Bedeutet Rechte der Natur, dass eine Klage mit menschlichen Bedürfnissen kollidieren kann, wie eine Befürchtung lautet, die hierzu oft zu hören ist? Dr. Söhnlein führt hierzu aus, dass die Grundrechte gelten und Menschen- und Naturrechte unterschiedlich sind.
Vor allem, da der Mensch die Natur sucht, sich ihr zuwendet, sie braucht, ist ja eben deren Recht auch ein Menschenrecht. Wir können auch weder dem Klimawandel entgehen noch uns der Natur entziehen.
Die Stellschrauben in der deutschen Gesetzgebung finden sich im Artikel 2 GG, welches die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert, speziell für die Natur eine "Begrenzung und kontinuierliche Verringerung menschlicher Einwirkungen auf planetare Ökosysteme, umfassende Kreislaufwirtschaft, Erhaltung und Förderung der Biodiversität, Vorsichtsprinzip bei ungewissen und unvorhersehbaren Auswirkungen" festlegen müsste. Umweltsenate und Treuhänder müssten berechtigt werden, diese Grundrechte der Natur abzusichern.
Gesetze, die in die Natur eingreifen, müssen verändert werden wie das Bergrecht, das Handelsrecht, das Zivilrecht und die Raumordnung.
In keinem Fall werden Individuen in dieser Gesetzgebung betrachtet, sondern immer Ökosysteme.
Dr. Söhnlein erzählte schließlich vom Fluss Pader, an dessen Ufer in Paderborn mit "Der Fluss bin ich" künstlerisch verarbeitet wurde, was die Pader für die Stadtgesellschaft bedeutet. Kann man mit einem Fluss, der in dieser Weise betrachtet wird, wie mit einer Sache umgehen?
Wir danken Herrn Dr. Söhnlein, dass er uns die nicht ganz einfachen Sachverhalte nähergebracht hat. Es waren wichtige Impulse auch für die Betrachtung unserer Stadt dabei.
