Pressemitteilung
ÖDP fordert Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit auf Radwegen
Tödlicher Unfall am Marthweg macht Nachbesserungen nötig
Ausfahrtstraße aus dem Parkplatz Bauernfeindstraße als Beispiel für eine gut gekennzeichnete Stoppstraßeneinmündung, Foto: Hermann Roß
„Der tragische Verkehrsunfall vom 9. Juli 2026 am Marthweg, bei dem eine Radfahrerin durch einen ausfahrenden Lkw getötet wurde, erfordert unverzügliches Handeln der zuständigen Fachdienststellen“, fordert der Nürnberger ÖDP Kreisvorsitzende Ludwig Hager. Bei der Mahnwache des ADFC am Freitag 24. Juli wurde ein sogenanntes Ghostbike am Unfallort aufgestellt, also ein weiß lackiertes Fahrrad, das als Mahnmal fungiert: Es soll auf das Unglück aufmerksam machen und zur Vorsicht mahnen. Einige Teilnehmende schmückten das Rad mit Blumen. „Dieses gemeinsame Gedenken im Beisein von Angehörigen, Bekannten und Nachbarn der getöteten Radlerin hat die tiefe Betroffenheit, aber auch den dringenden Handlungsbedarf in der Bevölkerung verdeutlicht“ so Ludwig Hager.
ÖDP Stadträtin Inga Hager, die ebenfalls bei der Mahnwache war, analysierte die Unfallstelle und bemerkte, dass an der Ausfahrt der Reststoffdeponie lediglich ein Stoppschild existiert, jedoch weder eine regelgerechte Haltelinie (Zeichen 294 StVO) auf der Fahrbahn markiert ist, noch ein Zusatzschild auf den in beide Richtungen kreuzenden Radverkehr hinweist. Sie erläutert: „Der Zweirichtungsradweg ist zwar rot eingefärbt, aber weiße Pfeile in beide Richtungen fehlen. Ohne eine klare Haltelinie, Zusatzbeschilderung und –markierung besteht die Gefahr, dass Kraftfahrzeuge – insbesondere Lkw mit komplexen Sichtwinkeln – den Radweg ohne den vorgeschriebenen, vollständigen Stopp überqueren und im schlimmsten Fall eine radfahrende Person übersehen“. Die ÖDP-Stadträtin, selbst passionierte Alltagsradlerin und ADFC-Aktive vertritt die Ökologische Fraktion im Verkehrsausschuss und fordert nun per Stadtratsantrag: „Um die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr nachhaltig zu erhöhen und Lkw-Abbiegeunfälle zu verhindern, muss die Infrastruktur an Ein- und Ausfahrten, die Rad- und Fußwege kreuzen unmissverständlich gestaltet sein. Eine klare Haltelinie verdeutlicht dem Kraftfahrzeugverkehr die rechtlich zwingende Stopp-Pflicht vor dem Konfliktbereich. Beginnend an der Unfallstelle im Marthweg sollen die baulichen Zustände, Beschilderung, Markierungen und Sichtverhältnisse sukzessive überprüft und optimiert werden.“
