Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP fordert konsequentes Nachtflugverbot am Nürnberger Flughafen

"Verantwortung vor den Menschen wiegt mehr als wirtschaftliche Interessen!"

NÜRNBERG / Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) fordert ein konsequentes Nachflugverbot am Nürnberger Flughafen und stellt dazu einen entsprechenden Antrag im Stadtrat. "Nürnberg zählt bedauerlicherweise zu den Großstädten, die in Deutschland am meisten durch Lärm belastet sind. Gleichzeitig ist Nürnberg eine der wenigen Städte deutschlandweit, in der es noch kein Nachtflugverbot gibt.
Selbst am größten deutschen Flughafen in Frankfurt a.M. ist der Betrieb zwischen 23 Uhr und 5 Uhr stark eingeschränkt. Und das aus gutem Grund. Es ist kein Geheimnis, dass Lärmemissionen von nächtlichen Starts und Landungen zu massiven Gesundheitsschäden  führen können," so ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger. Aktuell gab es beispielsweise am heutigen Tag (28.02.2014) zwischen 0 und 6 Uhr laut Flugplan in Nürnberg 57 Landungen und 47 Abflüge allein von Passagierflugzeugen.

"Für die Anwohner von Buchenbühl, Ziegelstein, Thon, Buch, Kraftshof und anderen anliegenden Gebieten bedeutet die derzeitige Regelung eine große Lärmbelastung und Einschränkung der Nachtruhe. In den Sommermonaten ist der Lärm der startenden Flugzeuge bei geöffnetem Fenster bis in den Süden der Stadt zu hören," heißt es in dem Antrag. "Es darf nicht nur bei passiven Lärmschutzmaßnahmen bleiben. Wenn man im Sommer nachts nicht einmal das Fenster öffnen kann, weil einem der Lärm den Schlaf raubt, ist das eine unerträgliche Zumutung. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner haben einen Anspruch auf Schutz vor unzumutbarem Fluglärm. Gerade hier haben wir eine Verantwortung vor den Menschen, die gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Flughafen GmbH höher anzusiedeln ist," so Schrollinger.

Die ÖDP beantragt konkret, dass "zum Schutz der Nürnberger Bevölkerung am Flughafen Nürnberg von 23 Uhr abends bis 5 Uhr morgens ein generelles Nachtflugverbot erlassen werden soll". Flugbewegungen aufgrund medizinischer Notfälle sollen davon ausgenommen werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen von der Verwaltung in die Wege geleitet werden.

Der Antrag im Wortlaut

Zurück