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Pressemitteilung

Im Schwangerschaftskonflikt muss unabhängige Beratung gewährleistet bleiben

Keine kommerzielle Werbung für Abtreibung

Derzeit wird von den Bundestagsfraktionen der SPD, Grünen, Linken und FDP die Abschaffung oder zumindest die Abschwächung des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch diskutiert. Mit diesem Paragraphen war bisher die Werbung für Abtreibungen verboten. Der Vorstand des ÖDP-Kreisverbandes Nürnberg ist darüber sehr besorgt. Er findet es wichtig, dass Werbung für Abtreibungen auch weiterhin verboten bleibt, besonders für diejenigen, die solche medizinischen Eingriffe selbst durchführen. „Es darf keine Werbung für das Töten ungeborenen Lebens geben.“ sagt Inga Hager vom Vorstand der Nürnberger ÖDP.

Um die aktuelle rechtliche Situation (verboten, aber unter bestimmten Umständen straffrei, Verbot der Werbung) wurde in den 90er Jahren lange gestritten. Das Gesetz ist ein Kompromiss. Einerseits wird darin klar festgestellt, dass das ungeborene Kind in jedem Stadium der Schwangerschaft auch gegenüber der eigenen Mutter ein eigenes Recht auf Leben besitzt, weshalb eine Abtreibung nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann. Andererseits soll aber eine Schwangere, die sich innerhalb der Frist und nach einer Beratung und nach reiflicher Überlegung letztlich doch für die Abtreibung entscheidet, nicht auch noch juristisch dafür bestraft werden. Statt dessen muss es richtig gute Beratung geben, die Mut macht und Alternativen aufzeigt. Aber diese Beratung kann nicht gut sein, wenn sie von demjenigen gemacht wird, der wirtschaftlich von ihrem Misserfolg profitiert. Bei der staatlich anerkannten Pflichtberatung können alle Fragen geklärt werden. Hier erfährt die Schwangere auch, welche Ärzte und welche Methoden zur Auswahl stehen. Ein Informationsmangel und daraus resultierend die Notwendigkeit zur Eigenwerbung der Abtreibungsärzte ist hier wirklich nicht erkennbar.

Diejenigen, die den § 219a StGB jetzt abschaffen wollen, erinnern gern daran, dass dieser Paragraph noch aus der NS-Zeit stammt. „Das ist für mich ein Beleg dafür, wie unseriös die Diskussion geführt wird“ so Ludwig Hager, Vorsitzender der ÖDP in Nürnberg. Die Vorschrift ist zwar 1933 in Kraft getreten, ihr Ursprung aber liegt in der Zeit der Weimarer Republik. Außerdem ist es anmaßend zu behaupten, der Paragraph sei bei den Änderungen der Abtreibungsgesetzte in den 90ern einfach nur übersehen worden. Nein, er war bewusst und in weiser Voraussicht belassen worden.

Die meisten Menschen, die selbst betroffen sind oder betroffene Freundinnen oder Freunde haben, werden zustimmen, dass es sich bei einer Abtreibung nicht um etwas so Leichtes wie Wohnen, Feiern, Essen, Smartphones, Reisen, oder sonstiges Konsumieren handelt, sondern um eine sehr viel existentiellere Frage, nämlich um Leben und Tod.

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