Pressemitteilung
Achtung Termin! Das Wichtigste zu den Einwendungen bzgl. Planfeststellungsverfahren Juraleitung
Katzwang, Kornburg, Moorenbrunn - Jetzt sind alle gefragt, sich bei dem Planstellungsverfahren zur Juraleitung einzubringen. Auch die Menschen, die nicht in den genannten Stadtteilen leben. Denn die Juraleitung betrifft uns alle. Sie ist ein ökologischer Irrweg und Geldverschwendung. Bitte machen Sie Gebrauch von dem Recht auf Mitwirkung und wenden sie sich mit einer Einwendung an die Regierung von Mittelfranken. Wenn man sich nicht meldet, geht die Regierung davon aus, dass man entweder einverstanden ist oder sich nicht für das Thema interessiert.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Juraleitung:
Welche Verfahren betreffen uns im Nürnberger Süden?
Uns betreffen direkt die zwei Verfahren A-Katzwang und A-West:
A-Katzwang betrifft einen 2,2 km langen Tunnel, der den Kanal, Katzwang, die Rednitz und die Bahnlinie, sowie die etwa einen Kilometer langen Erdkabel von den Tunnelausgängen zu den Kabelübergangsanlagen. Auch die Bauarbeiten in der Umgebung, z.B. die Errichtung eines stark befestigten Wegs von Kornburg bis Katzwang gehören dazu.
Der Abschnitt A-West betrifft die gesamten Maßnahmen zwischen Raitersaich und Winkelhaid, die durch A-Katzwang nicht abgedeckt sind, also auch die Bereiche in Kornburg und Moorenbrunn.
In welchem Zeitraum müssen die Einwendungen eingereicht werden?
- Der Abschnitt A-Katzwang liegt seit 1. Oktober aus und dafür müssen die Briefe bis 14. November bei der Regierung von Mittelfranken eingegangen sein.
- Der Abschnitt A-West wird ab dem 6. November ausliegen. Dafür müssen die Einwendungen innerhalb der darauf folgenden sechs Wochen bei der Regierung von Mittelfranken eingehen. Das genaue Enddatum steht noch nicht fest.
Welche Formalien müssen berücksichtigt werden?
Die Einwendung darf nicht als E-Mail verschickt, sondern sollte als Brief versandt werden. Sie kann auch direkt in Ansbach eingeworfen werden, falls es knapp wird.
Die Adresse bei der Regierung lautet:
Regierung von Mittelfranken
Stabsstelle für Energieleitungen
Promenade 27
91522 Ansbach
Als Betreff verwenden:
Einwendungen gegen den Plan des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der 380-kV Leitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim („Juraleitung“) im Teilabschnitt RaitersaichWest – Ludersheim-West, Abschnitt A-Katzwang
bzw.
Einwendungen gegen den Plan des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der 380-kV Leitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim („Juraleitung“) im Teilabschnitt RaitersaichWest – Ludersheim-West, Abschnitt A-West
Können Unterschriftenlisten verwendet werden?
Nein, jeder Brief zählt als eine Einwendung. Es sollte also jede Person ihre eigenen Einwendungen schreiben. Es ist wichtig, dass die Regierung dadurch ein Gefühl dafür bekommt, wo Menschen Angst haben, sich sorgen oder auch zornig sind.
Was darf man schreiben?
Jede Person darf ausdrücken, wo sie Angst hat, sich sorgt oder auch zornig ist. Relevant sind die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt. Auch den Ärger über eine veraltete und inzwischen völlig überzogene Planung darf man loswerden.
Kann man in einem Brief gleichzeitig Einwendungen gegen beide Verfahren machen?
- Nein, jede Person kann und sollte für jedes der beiden Verfahren ein eigenes Einwendungsschreiben machen, wenn man sich von beiden Verfahren betroffen sieht.
- Es gibt auch Maßnahmen aus A-Katzwang, die Kornburg direkt betreffen. Zum Beispiel wird für den Transport der Tunnel-Baumaschinen in Kornburg mehrere Jahre eine Behelfsstraße durch die Überschwemmungswiesen von der Seckendorfstraße zur Ringelnatzstraße gebaut.
Welche Einwendungen können bei A‐Katzwang vorgebracht werden?
1. Geplante Untertunnelung ist ein nicht ungefährlicher Prototyp
2. Geplante Untertunnelung an einer prekären Stelle wegen Kanal (Dammbruch 1979)
3. Geplante Untertunnelung gefährdet Weltkulturerbe Wässerwiesen im Rednitztal
4. Flächenverbrauch unverhältnismäßig hoch (5 Hektar wegen 4 km Stromleitung)
5. Beeinträchtigung der Landwirtschaft (Erdkabel in Sandboden mit 70 Meter breitem sowie 700 Meter langem Baustreifen)
6. Beeinträchtigung der Natur und Landschaft (Störung Naherholungsgebiet)
7. Kornburg: Baustraße durch Kornburg von Seckendorfstraße zur Ringelnatzstraße
8. Grundlagen von Planung und Finanzierung sind längst überholt
9. Basis der Planung ist obsolet (mehr als 10 Jahre alt): Veraltete längst überholte Prognosen + fehlende Kosten-Nutzen-Analyse + keine Berücksichtigung neuer Technologien
10. Zerstörung unserer Heimat zum Wohle ausländischer Investoren (Singapur, Norwegen, Niederlande) und Stromkonzerne wird abgelehnt.
11. Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Strahlung (auch bei einer Verlegung unter der Erde wird die Strahlung nicht reduziert)
Welche Einwendungen können bei A‐West vorgebracht werden?
1. gigantischer Flächenverbrauch
2. Beeinträchtigung der Landwirtschaft durch riesige Mastfundament und Bodenzerstörung während der Baumaßnahmen
3. Beeinträchtigung der Natur und Landschaft (Störung Naherholungsgebiet) 4. Störung des FFH-Gebiets Kornberge
5. Grundlagen von Planung und Finanzierung sind längst überholt
6. Basis der Planung ist obsolet (mehr als 10 Jahre alt): Veraltete längst überholte Prognosen + fehlende Kosten-Nutzen-Analyse + keine Berücksichtigung neuer Technologien
7. Zerstörung unserer Heimat zum Wohle ausländischer Investoren (Singapur, Norwegen, Niederlande) und Stromkonzerne wird abgelehnt.
8. Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Strahlung
Es gibt zahlreiche Einwendungspunkte, die persönlich berühren können. Gerne können Sie uns diese auch mitteilen, so dass wir diese für alle zur Verfügung stellen können.
Wir freuen uns über alle, die sich die Mühe machen, ihre Einwendung zu verfassen und rechtzeitig abzuschicken. Denken Sie an Ihre Heimat und die nachfolgenden Generationen. Für Rückfragen und weitere Einwendungspunkte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mailadresse: hans.anschuetz@oedp.de