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Antrag / Anfrage / Rede

Einführung des „Memminger Modells“ im Nürnberger Norden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

seit bald einem Jahrzehnt ringt die Stadt Nürnberg um die Lösung für ein Problem, das durch die zentrumsnahe Lage des Nürnberger Flughafens entsteht: Flugreisende nutzen die angrenzenden Wohngebiete als Ausweichparkraum und fahren von dort mit dem ÖPNV oder mit einem Taxi zum Flughafen.

In der Stadt Memmingen scheint der gordische Knoten allerdings durchschlagen. Das sogenannte „Memminger Modell“ bietet einen konkreten kommunalpolitischen Ansatz, um den seit Jahren bestehenden Parkdruck durch Flughafenparker*innen zu begrenzen. Durch eine großflächige zeitliche Parkbeschränkung mit Ausnahmegenehmigung für Anwohner*innen wird verhindert, dass Wohnstraßen weiterhin dauerhaft als kostengünstiger Ersatzparkraum für den Flughafen genutzt werden können.

Der Vorteil des Modells vereint dreierlei: es verhindert das tage- und wochenlange Belegen von Parkraum durch gebietsfremde Dauerparker*innen, es sichert den Gemeingebrauch für Besucher*innen (bis zu 10 Stunden kostenfrei mit Parkscheibe) und es berücksichtigt die Interessen der Anwohnerschaft (über Ausnahmegenehmigungen von der Parkscheibenpflicht) – und dies auf einer rechtlich validen Grundlage, für die der Rekurs auf § 45 der StVO und die dortigen Regelungen zum Bewohnerparken nicht notwendig ist. 
 
Zur Behandlung stellen wir deshalb im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: 

  • Die Stadt Nürnberg setzt das sog. „Memminger Modell“ um und richtet in betroffenen Stadtquartieren im Nürnberger Norden eine Halteverbotszone mit Parkscheibenpflicht und Ausnahmegenehmigungen für Anwohner*innen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b StVO i. V. m Z.290.1 ein. 

 
Mit freundlichen Grüßen

Inga Hager, Stadträtin ÖDP
Achim Mletzko, Stadtrat Grünliberale, Fraktionsvorsitzender