Antrag / Anfrage / Rede
Altstadtring als Radvorrangroute priorisiert umsetzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit großer parteiübergreifender Mehrheit hat der Nürnberger Stadtrat am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst. Darin heißt es:
„Der „Altstadtring für Radler“ als Zielpunkt des Radvorrangrouten- und Radschnellwegnetzes soll bis 2026 weitestgehend im Standard nach Ziffer 2 [*] vorrangig realisiert werden.“
Am 07.07.2022 wurde im Verkehrsausschuss die Machbarkeitsstudie über die Radvorrangrouten (RVR) vorgestellt. Im Anschluss wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
„Der Verkehrsausschuss nimmt die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die ausgewählten Straßenzüge detaillierte Straßen- und Markierungspläne zu erarbeiten. Die einzelnen Planungen sind dem Verkehrsausschuss vorzulegen.“
In der Verkehrsausschusssitzung vom 25.06.2026 wurde nun ein Straßenplan zum Spittlertorgraben und Westtorgraben (=Teil des Altstadtrings) beschlossen, bei dem die Vorgaben aus den o.g. Beschlüssen nicht annähernd berücksichtigt wurden. Laut BM Krieglstein liege der Verwaltung bisher kein konkreter Auftrag vor, den Altstadtring für Radler zu planen.
Zur Behandlung stellen wir deshalb folgenden Antrag:
- Die Verwaltung erarbeitet zunächst für die RVR 1 „Altstadtring“ und anschließend für die weiteren in der Machbarkeitsstudie untersuchten RVR detaillierte Straßen- und Markie-rungspläne. Die einzelnen Planungen sind dem Verkehrsausschuss vorzulegen.
- Die Verwaltung plant in Absprache mit den Planer*innen der Landesgartenschau Nürn-berg 2030 eine attraktive, vom Radweg getrennte Fußwegverbindung entlang des Alt-stadtrings.
Mit freundlichen Grüßen
Inga Hager, Stadträtin ÖDP
Achim Mletzko, Stadtrat Grünliberale, Fraktionsvorsitzender
* Aus dem Radentscheid: Standard nach Ziffer 2: An allen gemeindlichen Hauptverkehrsstraßen sollen Radwege mit einem durchgängig gut befahrbaren und rot gefärbten Belag entstehen, vorzugsweise als Einrichtungsradwege mit einer Regelbreite von 2,30 m, mindestens aber 1,50 m (Zweirichtungsradweg: 4 m/2,50 m).