Pressemitteilung
Sondervermögen für Kommunen – Planungssicherheit vor den Haushaltsberatungen
ÖDP-Stadtratsgruppe drängt auf verbindliche Zusagen in angemessener Höhe
Heute, am 9. Oktober 2025 hat der Deutsche Bundestag das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz abschließend beschlossen. Von den insgesamt 500 Mrd. Euro sollen 100 Mrd. Euro zur Sanierung der Infrastruktur an die Länder gegeben werden. Diese verhandeln dann mit den Kommunen darüber, welcher Anteil davon den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird.
Stadtrat Jan Gehrke drängt darauf, bereits für die Städtischen Etatberatungen zum Haushaltsjahr 2026 möglichst früh Gewissheit zu haben: „Der Kämmerer und seine Mitarbeitenden müssen ja rechtzeitig alles einplanen und für die Etatsitzung am 20. November 2025 vorbereiten. Und auch die Stadtratsmitglieder brauchen entsprechende Vorlaufzeit, um dann qualifiziert über Investitionen abstimmen zu können. Das Land Schleswig-Holstein hat übrigens schon Mitte Juni verkündet, seinen Kommunen einen Anteil von 62,5% zur Verfügung zu stellen" so Gehrke.
Seine Stadtratskollegin Inga Hager ergänzt: „Da aber ungefähr 70% aller Investitionen im Freistaat Bayern durch Städte und Gemeinden erfolgen, sollte sich auch deren Anteil am Sondervermögen daran bemessen. Als zweitbewohnerstärkstes Bundesland stehen Bayern ca. 15,7 Mrd. Euro zu. Bei einem Anteil von 70% wären das für Nürnbergs ca. 530.000 Einwohner:innen knapp 500 Mio. Euro, die der Stadt gut helfen, aber natürlich nicht alle Begehrlichkeiten decken würden. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass der Mobilitätsbeschluss zeitgerecht umgesetzt und die Klimaneutralität schnellstmöglich erreicht wird – nur so ist es zu verantworten, den folgenden Generationen weitere Schulden aufzubürden."
Den genauen Antragstext finden Sie unter:
https://www.oedp-nuernberg.de/stadtrat-nuernberg/stadtratsantraege-der-oedp/antrag-details/news/oedp-antrag-sondervermoegen-fuer-kommunen-planungs