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Antrag / Anfrage / Rede

Hortbau auf dem Schulhof Scharrer-Schule

Antrag zu TOP Ö 2 („Hortbau auf dem Schulhof Scharrer-Schule“) der gemeinsamen Sitzung des JHA und Schulausschuss am 10.4.25   

Bei der Infoveranstaltung zum Hortbau Scharrerschule am 28.03.2025 wurde deutlich, dass einerseits an der Scharrerschule bereits jetzt ein Raummangel besteht, der die Realisierung aktueller und bedarfsgerechter pädagogischer Konzepte hindert. Von Verwaltungsseite wurde andererseits dargelegt, dass der vorgesehene Hortbau im Schulhof mit 150 Plätzen den ermittelten Bedarf gar nicht abdecken kann.

Der Stadtteil weist besondere soziostrukturelle Problemlagen auf, zu deren Kompensation die Scharrerschule insgesamt einen maßgeblichen Beitrag leistet. Vor diesem Hintergrund, sowie aus pädagogischer Sicht, setzt die Schulfamilie der Scharrerschule auf den Ausbau von Ganztagsklassen, die an der Schule auch besonders nachgefragt werden. Dies erscheint vor allem auch im Sinne der Bildungsgerechtigkeit als ein besonders Erfolg versprechender Weg.

Der Stadtrat hatte 2020 die Einrichtung einer zentralen 5-zügigen Interimsschule Süd, später Grundschule Süd in der Schönweißstraße, als "Kombieinrichtung" (Ausbau Ganztag) für 300 bzw. 500 Schülerinnen aus allen Sprengeln der Planungsregion Süd als A-Maßnahme beschlossen. Dieser Beschluss für Ganztagsklassen entsprach den besonderen Bedürfnissen für eine Vielzahl der Südstadt-Kinder, wurde aber nicht realisiert. Eine Zentralhort-Interimslösung am neuen, für bis zu 500 Kinder konzipierten Schulcampus Maiacher Straße mit ausreichenden Freiflächen könnte eventuell stattdessen helfen, dem Rechtsanspruch zu genügen, ohne langfristig gute Lösungen zu verhindern.

Bezüglich der Scharrerschule wurde 2022 das Ziel dahingehend angepasst, dass ein langfristiges Betreuungskonzept nach dem „Nürnberger Weg“ unter Einbeziehung der gebundenen Ganztagsschule entwickelt werden soll. Dies entspricht den Bedürfnissen im Stadtteil, in dem speziell durch den gebundenen Ganztag Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit erreicht werden kann.

Die aktuelle Planung, einen vom Jugendamt betriebenen vierstöckigen Hort in den Pausenhof zu bauen – ohne Einbeziehung der Ganztagsschule und ohne Berücksichtigung der schulischen Konzepte – hat zu großen Irritationen geführt.

Aktuell kommt sowohl bei den Lehrkräften als auch in der Begleitung der Familien über Jahre hinweg die Synergiewirkung der kombinierten Grund- und Mittelschule positiv zum Tragen. Auch wurde erkennbar, dass aufgrund der besonderen Situation der Schule und der Bedarfslage im Stadtteil der Einbindung der Grund- und Mittelschule als wichtige Institution im Stadtteil eine hohe Bedeutung zukommt. Ein Auseinanderreißen dieses zentralen Stadtteil-Ankers sowie der Schulfamilie durch eine Verlagerung der Scharrer-Mittelschule nach Osten aus dem Stadtteil heraus scheint vor diesem Hintergrund wenig sinnvoll.  

Damit in Zusammenhang steht das Problem, dass das für Hortkinder notwendige und wichtige Spielen und Toben im Freien nach Schulschluss den Unterricht beeinträchtigt. Aufgrund der räumlichen Umschließung des Hofes und der örtlichen Gegebenheiten (Aufheizung des Baudenkmals zwingt zum Lernen bei geöffneten Fenstern) wird zeitgleiches Lernen in den Klassenräumen im Sinne eines konzentrierten Arbeitens ganz erheblich erschwert.  

Wenn und soweit auf dem Schulgelände der Scharrerschule schließlich ein zusätzliches Gebäude errichtet wird, sollte dabei die Hof-Freifläche möglichst wenig in Anspruch genommen werden. Die von Prof. Reindl dargestellte Variante eines aufgeständerten Bauwerks neben dem eigentlichen Schulhof könnte dazu einen Beitrag leisten.

Bei steigenden Einwohnerzahlen zugleich die nutzbaren Freiflächen (Spielhof Scharrerschule) zu reduzieren und damit Möglichkeiten einer baulichen Schulentwicklung einzuschränken, erscheint kein geeignetes Vorgehen in einem Stadtteil mit strukturell angespannter Situation.

Es erscheint vielmehr nötig, alle städtebaulich denkbaren Optionen speziell auch hinsichtlich Liegenschaftserwerb (Edeka-Grundstück), Grundstücksteilungen und -zusammenlegung sowie Änderungen oder Kombinierung von Nutzungen zu prüfen – speziell auch bezüglich aller stadteigenen Immobilien rund um die Scharrerstraße. Aufgrund der geringen Flächenressourcen können dabei auch Verkehrsflächen mit in die Betrachtung einbezogen und geprüft werden, ob beispielsweise die Luisenstraße "abgehängt" oder überbaut, die große Parkplatzfläche perspektivisch abgelöst und entwidmet oder bestehendes Verkehrsbegleitgrün Teil von Freiflächen werden kann.

Jedoch bestehen derzeit keine Planungen für Flächenerwerbe, Grundstückstausche oder baurechtliche Ausweisung bzw. Festsetzungen beispielsweise von Schulbedarfsflächen. Wenn der geplante Hortbau also lediglich eine Teil-Lösung des Ganztagsanspruchs bietet, die Ressource "Baugrund" jedoch endgültig erschöpft scheint, entsteht damit dauerhaft sowohl eine Versorgungslücke als auch ein Flächenmangel.

Zudem sollte ein zusätzliches Gebäude auf dem Schulgelände von vornherein für eine schulische Nutzung mitkonzipiert sein. Dazu müsste der aktuelle Bedarf sowie die Schulentwicklung in Richtung Ganztagszüge betrachtet und entsprechend in eine multicodierbare Raumplanung eingearbeitet werden. Dadurch wäre das Gebäude mit wenig Aufwand umnutzbar und müsste nicht nach kurzer Zeit wieder umgebaut werden. Schulische Nutzungen, die im Vorhinein mitgeplant sind, scheitern dann nicht an unpassend dimensionierten oder ungeeignet ausgeführten Räumlichkeiten.

Ziel der Auswahl der Grundschule als Startchancen-Schule ist eine Verbesserung der Lernbedingungen für Benachteiligte. Mit diesem Förderprojekt wird in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung investiert (Säule 1). Diese Fördersummen können für den Ausbau des Ganztags sicherlich sinnvoll eingesetzt werden, für einen Hortneubau jedoch nicht.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im gem. JHA und Schulausschuss vom 10.04. folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung prüft die bestehenden und kommenden Bedarfe für schulische Räumlichkeiten unter Einbindung der Schulleitungen - auch mit Blick auf die sich ergebenden Anforderungen für die Grundschule als Startchancen-Schule sowie die schulischen Ganztags-Pläne.
  2. Die Verwaltung legt dar, auf welchen Flächen die benötigten Räumlichkeiten für qualitätvolle schulische Ganztagesbetreuung inklusive einer Mensa und Gruppenräumen geschaffen werden können.
  3. Die Verwaltung prüft, ob kurzfristige Betreuungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung in der Planungsregion Süd interimsweise am neuen Schulcampus in Lichtenreuth realisierbar sind.
  4. Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen im Norden des Schulhofs eine Verlegung oder Überbauung des in die Jahre gekommenen Trafohäuschens der N-ERGIE möglich ist sowie die Aufständerung und Positionsverschiebung benötigter Baukörper, um den Schulhof in seiner historischen Dimension zu erhalten.
  5. Die Verwaltung prüft eine Änderung oder Anpassung des Planungsauftrags, um eine optimale Entwicklung der Schule im Stadtteil (Grund- und Mittelschule) ermöglichen zu können.

Inga Hager, Stadträtin der ÖDP
Marion Padua, Stadträtin der Linken Liste