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Antrag / Anfrage / Rede

Verkaufsoffene Sonntage in Nürnberg

Für das Jahr 2014 sind in Nürnberg erneut vier (2+2) verkaufsoffene Sonntage geplant. Der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe wird damit durch eine Ausnahmeregelung umgangen. Die entsprechende Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen von 2004 sieht diese Ausnahmen nach §14 LadSchlG nur dann vor, wenn Veranstaltungen durchgeführt werden, „die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Anlass für eine Rechtsverordnung besteht daher keinesfalls, wenn das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund steht. Der Verordnungsgeber hat in jedem Einzelfall einen strengen Maßstab anzulegen.“
Gemeinsam mit Kirchen, Sozialverbänden und dem DGB lehnt die ÖDP eine mit der Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen weitere Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten ab. Ohnehin ist anzunehmen, dass in Nürnberg an den verkaufsoffenen Sonntagen der Großteil wegen der Ladenöffnung angezogen wird, was eindeutig nicht im Sinne des Gesetzgebers wäre.  
Deshalb stelle ich für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) zur Be-handlung im Stadtrat folgenden

ANTRAG:


1.    Für das Jahr 2014 werden in Nürnberg keine verkaufsoffene Sonntage vorgesehen.

2.    Sollte Punkt 1 keine Mehrheit im Stadtrat finden, soll das Besucher-verhalten an den verkaufsoffenen Sonntagen 2014 anhand einer repräsentativen Befragung ermittelt werden.


Thomas Schrollinger
Stadtrat der ÖDP