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Antrag / Anfrage / Rede

Laufzeit des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld

Der Stadtrat bzw. der zuständige Ausschuss möge die folgende Resolution beschließen: "Die Stadt Nürnberg appelliert an die Bundeskanzlerin, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und an den bayerischen Ministerpräsidenten, die derzeitig geltende Laufzeit des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld nicht zu verlängern. In jedem Fall ist bei einer Verlängerung der Laufzeit von kerntechnischen Anlagen eine Einzelfallprüfung unter besonderer Betrachtung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen durchzuführen." Begründung: Die Bundesregierung plant nach eigenen Verlautbarungen eine Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um bis zu 30 Jahre. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll nach einer Ankündigung der Bundeskanzlerin kurz nach der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn der Stadtrat in diesem Gesetzgebungsverfahren Gehör finden will, muss er sich umgehend zu der Problematik äußern. Der Betrieb von Atomkraftwerken ist aus Sicherheitsgründen, wegen der ungeklärten Entsorgung und wegen der Verdrängung einer regenerativen Energieversorgung grundsätzlich abzulehnen. Als Minimalkonsens sollte im Stadtrat zumindest ein fraktionsübergreifender Konsens hinsichtlich der besonderen Gefährdung durch das AKW Grafenrheinfeld und dessen Zwischenlager (BELLA) möglich sein. Die Stadt Nürnberg sollte aufgrund ihrer Betroffenheit durch das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld mit der Resolution Einfluss auf die Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nehmen. Ich greife damit einen Antrag auf, der in Landshut bezogen auf das AKW Isar I mehrheitlich von der CSU-Fraktion eingebracht wurde. Die Resolution findet ihre Begründung in dem Gefährdungspotenzial, das für die Stadt und Region Nürnberg sowie ganz Bayern von dem Atomkraftwerk Grafenrheinfeld ausgeht. Das 1981 in Betrieb gegangene Atomkraftwerk Grafenrheinfeld genügt nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann. Das vor 29 Jahren in Betrieb genommenen Atomkraftwerk Grafenrheinfeld ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger. Das beweist die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten. Angesichts der besonderen Gefährdungssituation der Stadt und des Großraums Nürnberg ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld nicht zu verantworten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schrollinger Stadtrat der ÖDP