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Antrag / Anfrage / Rede

Klinikum Nürnberg Süd: Geplanter Mitarbeiterparkplatz im Landschaftsschutzgebiet

Für die Bauphase des geplanten Parkhauses auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd wird die Anmietung eines so genannten "Forstparkplatzes" außerhalb des Bebauungsplanes beabsichtigt. Das betroffene Gelände zwischen der Zufahrt zum Asphalt-Mischwerke (BAM) und der Breslauer Straße ist allerdings Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Nr. 13 Langwasser. Die Errichtung eines Interimsparkplatzes hätte eine umfangreiche Rodung des derzeit vorhandenen Waldbestandes zur Folge. Da aufgrund der Vogelbrutzeit und zum Schutz von überwinternden Fledermäusen für derartige Rodungen die Monate Oktober und November bevorzugt werden, ist zu befürchten, dass in wenigen Wochen entsprechende "Fakten" geschaffen werden. Deshalb stelle ich zur Behandlung im nächsten Umweltausschuss bzw. im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung sorgt dafür, dass geplante Rodungsarbeiten am umschriebenen Gelände unterbleiben, so lange nicht folgende Fragen umfassend geklärt sind: 1. In welcher Weise ist das geplante Vorhaben mit den Zielen der Landschaftsschutzverordnung vereinbar? 2. Wäre für eine derartige Nutzung nicht die Aufhebung der Landschaftsschutzverordnung durch den Umweltausschuss notwendig? 3. In welcher Weise würde es die geplante Nutzung rechtfertigen, den bestehenden Schutz der Land-schaft aufzuheben. 4. Warum kann für einen Interimsparkplatz nicht auf bereits bestehende Parkflächen im näheren Umkreis zurückgegriffen werden (z.B. nordwestlich der Gleiwitzer Straße), um einen derart massiven Eingriff in die Natur zu vermeiden? Thomas Schrollinger Stadtrat der ÖDP