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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag zu den TOPs 1-5 der Stadtratssitzung am 23.10.2013

Wahl von berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern für das Aufgabengebiet der Referate I, II, III, IV und VI

In der Sitzung am 23.10.2013 ist die Wahl berufsmäßiger Stadtratsmitglieder für die Aufgabengebiete der Referate I, II, III, IV und VI geplant. Der Beginn der Amtszeit der Gewählten ist auf den 01.05.2014 terminiert, an dem auch die Legislaturperiode des am 16.03.2014 neu gewählten Stadtrats beginnen wird.
Damit würden bereits jetzt die Weichen gestellt werden für die Referenten-besetzung der nächsten Stadtratsperiode. Dem im nächsten Jahr neu zu wählenden Stadtrat in welcher Zusammensetzung auch immer würde damit eindeutig vorgegriffen werden. Um der Souveränität des neuen Stadtrats 2014-2020 und damit auch des Wählerwillens entsprechend gerecht zu werden, sollte das neue Gremium nach seiner Konstituierung die Möglichkeit haben, die Referenten auszuwählen, mit denen es zusammenarbeiten möchte. Die Bayerische Gemeindeordnung sieht in Art. 41/1 vor, dass berufsmäßige  Stadtratsmitglieder „auf höchstens sechs Jahre gewählt“ werden.
Deshalb stelle ich für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) folgenden

ANTRAG:


1.    Die Amtszeit der in den TOP 1-5 zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wird auf ein Jahr beschränkt.
 
2.    Im Oktober 2014 bestimmt der neue Stadtrat über die Besetzung der betreffenden Referate für eine Amtszeit von bis zu sechs Jahren.

Thomas Schrollinger
Stadtrat der ÖDP