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Antrag / Anfrage / Rede

Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Grünanlagen und auf Spielplätzen

Alljährlich werden um die Jahreswende in den Grünanlagen der Stadt so wie auf öffentlichen Spielplätzen Feuerwerkskörper abgebrannt. Die Ver-schmutzung durch die meist nicht entsorgten Rückstände gefährdet Kinder auf den Spielanlagen und ist eine Belastung für Pflanzen und Tiere. Auch Gewässer und deren Fischbestände werden dadurch belastet.
Bislang ist Silvesterfeuerwerk in Grünanlagen gemäß Grünanlagensatzung (GrünanlS) nicht verboten. Deshalb stelle ich für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) zur Behandlung im Stadtrat bzw. im zuständigen Ausschuss folgenden

ANTRAG:

Die Grünanlagensatzung der Stadt Nürnberg wird wie folgt ergänzt:

- §4 Abs. 3: In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt: Nr. 13: das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dies gilt ebenso auf Spielplätzen, Spielwiesen und Bolzplätzen sowie an Gewässern (Bäche, Flüsse und Teiche)

- §15 Abs. 1: Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden, wer vorsätzlich:
Nr. 25: entgegen §4 Abs. 3 Nr. 13 Feuerwerkskörper in Grünanlagen, auf Spielplätzen, Spielwiesen und Bolzplätzen sowie an Gewässern abbrennt.


Thomas Schrollinger
Stadtrat der ÖDP