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Pressemitteilung

Verbot von Böllern mit Knallwirkung in der Nürnberger Innenstadt nach Münchner Vorbild!

Schrollinger: "Handlungsspielraum soll genutzt werden!"

Foto: Anna Hager

In mehreren Städten wird derzeit über eine Einschränkung der Böllerei in der Silvesternacht nachgedacht. In München soll nächste Woche auf Antrag der ÖDP eine entsprechende Verordnung vom Stadtrat verabschiedet werden, die ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings vorsieht, allerdings nicht von Raketen. Auch die ÖDP im Nürnberger Stadtrat setzt sich seit langem für eine Einschränkung der umweltschädlichen Knallerei ein und verlangt nun in diesem Zusammenhang per Stadtratsantrag mehr Kosequenz:

"Bereits nach der derzeitigen Rechtslage kann die zuständige Behörde anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden auch am 31.12. und 01.01. nicht abgebrannt werden dürfen. Dies gilt jedoch nur für Kracher und nicht für Raketen," so ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger. Die Stadt Nürnberg solle deswegen umgehend von diesem Handlungsspielraum Gebrauch machen, und bereits im Vorgriff auf die beim Bundesinnenminister beantragte Rechtsänderung zu einem Abbrennverbot auch für Raketen, die Kracher im dicht besiedelten Innenstadtbereich verbieten. "Schließlich verursachen die Böller den meisten Lärm und einen großen Anteil am Abfallaufkommen. Ausserdem ließe sich somit auch ein großteil der lästigen Feinstaubbelastung in der Silvesternacht reduzieren. Untersuchungen belegen, dass wenige Stunden Knallerei mit Raketen und Böllern so viel giftigen Feinstaub verursachen wie zwei Monate Straßenverkehr in ganz Deutschland," so Schrollinger.

"Die Einzelhandelsgeschäfte sollten danach so schnell wie möglich informiert werden, dass in großen Bereichen Nürnbergs nur noch das Abfeuern von Leuchtraketen, nicht aber von Böllern erlaubt sein wird, wodurch der Absatz von Böllern deutlich zurückgehen wird. Dadurch können dem Einzelhandel unnötige Kosten erspart werden, die sonst möglicherweise für Beschaffung, Bevorratung und Bewerbung von unverkäuflichen Feuerwerkskörpern entstehen würden. Die Information der Bevölkerung durch die Medien ist wichtig, um bereits im ersten Jahr des Verbots eine positive Wirkung zu erzielen und die irrtümliche rechtswidrige Verwendung von Böllern an Silvester und Neujahr zu vermeiden. Hierbei sollte auch nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen das Abbrennen aller pyrotechnischer Gegenstände generell verboten ist," so Schrollinger.

Sollte in Nürnberg eine entsprechende Verordnung kurzfristig nicht mehr umsetzbar sein, möchte Schrollinger aber spätestens eine entsprechende Regelung für den Jahreswechsel 2020/21.

Jahr für Jahr leiden auch Haustiere, insbesondere Hunde unter dem Silvesterlärm, gibt OB-Kandidat Christian Rechholz zu bedenken. „Vor allem aber ist es unsinnig, sich das ganze Jahr über die Reduzierung von Feinstaub zu unterhalten, um dann an einem Tag Tonnen über Tonnen in die Luft zu jagen.“ Und auch um die Sicherheit sorgt sich Rechholz. „Schon oft habe ich gesehen, wie in der Innenstadt alkoholisierte Personen, anderen Knaller direkt vor die Füße werfen, manchmal sogar, obwohl kleine Kinder darunter waren. Das ist hochgefährlich.“ Einmal jährlich unerfahrene Betrunkene mit Sprengstoffen hantieren zu lassen, sei dumm und gefährlich, so der ÖDP-Kandidat. Man müsse sich nur einmal die Einsatzberichte von Feuerwehr und Rettungsdiensten aus der Silversternacht ansehen. Nicht zuletzt solle man auch an die zahlreichen Kriegsflüchtlinge denken, die mittlerweile bei uns leben und von der Knallerei getriggert werden könnten. „Silvester kann man auch besinnlich und feierlich begehen ohne diesen jährlichen Irrsinn“, so Rechholz, der den Antrag Schrollingers nachdrücklich begrüßt.

Link zum Interview mit Thomas Schrollinger im BR2

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