Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP zum VGH-Urteil: "Berechtigte Zweifel werden ernst genommen - FSW-Planungen stoppen!"

NÜRNBERG / Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Berufung gegen das Planfeststellungsverfahren für den Frankenschnellweg zuzulassen, ist für den verkehrspolitischen Sprecher der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) im Nürnberger Stadtrat, Thomas Schrollinger,  ein deutliches Signal dafür, dass die Richter die Zweifel ernst nähmen, ob der Frankenschnellweg nach dem Ausbau weiterhin als Kreisstraße kategorisiert werden könne.

In keiner Weise gebe es nun aber Anlass zur Schadenfreude: "Es ist ein Trauerspiel, wie seit Jahren versucht wird, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Wer sich die Ausbaupläne anschaut, wird ehrlicherweise einsehen, dass die Bezeichnung ´Kreisstraße´ für den kreuzungsfreien Lückenschluss der A73 unzutreffend ist. Der Etikettenschwindel hatte bekanntlich allenfalls den Zweck, die für eine Bundesautobahn notwendigen Auflagen zu umgehen," so Schrollinger. Der ÖDP-Stadtrat bedauert zudem, dass konsequent in Wort und Bild der Eindruck erweckt werden sollte, dass durch den Ausbau eine grüne Oase mit Parklandschaften entstünden: "Viele glauben, dass der kreuzungsfreie Ausbau eine echte Entlastung von Verkehr und Abgasen sei. Gutachten, die lange zurückgehalten wurden, belegen aber leider das Gegenteil: Mit dem Tunnel wäre zwar den unmittelbaren Anwohnern geholfen. Aber eine autobahngleiche Trasse mitten durch die Stadt würde selbstverständlich noch mehr Verkehr anziehen. Dafür bräuchte es dann auch strengere Umweltverträglichkeitsmaßnahmen. Diese Argumente wurden bislang seit Jahren permanent ignoriert. Der VGH scheint sie nun endlich ernst zu nehmen."

Schrollinger fordert nun, alle weiteren Planungen für den Ausbau bis auf weiteres einzustellen: "Wir wissen alle um die viel dringlicheren Baustellen in unserer Stadt. Die Stoßzeiten auf dem Frankenschnellweg sind lächerlich im Vergleich zu dem, was uns erwartet, wenn auch nur eine der maroden Brücken im Hafengebiet gesperrt werden muss. Wir können es uns nicht leisten, ohne Rücksicht auf Verluste Planungskosten für ein Projekt freizugeben, das nicht nur juristisch auf wackligen Beinen steht. Allein die Kosten für die notwendigen Brückensanierungen werden mit etwa 140 Millionen beziffert. Im MIP 2015 sind dafür hingegen lediglich 2,9 Millionen eingestellt. Diese gewaltigen Herausforderungen rechtfertigen es in keiner Weise, die hierfür dringend benötigten Mittel für ein Projekt zu verbraten, bei dem grundlegende Fragen möglicherweise erst in einigen Jahren geklärt werden können. Weitsichtiger wäre es, entschiedener in die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur und den Ausbau des ÖPNV sowie des Radwegenetzes zu investieren. Es wäre ein Armutszeugnis für den Nürnberger Stadtrat, wenn wir zu derartigen Weichenstellungen möglicherweise erst per Richterspruch gezwungen werden müssten."

Zurück