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Pressemitteilung

ÖDP zum SPD/CSU-Entwurf zur Informationsfreiheitssatzung:

"Ein Feigenblatt wäre kontraproduktiv!"

NÜRNBERG / ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger sieht es zum einen als "Erfolg des konsequenten und mehrmaligen Einforderns der ÖDP, dass nun auch die beiden großen Fraktionen von SPD und CSU sich zu einer Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung (IFG) auch in Nürnberg durchringen konnten." Nach der Ablehnung noch im Dezember letzten Jahres sei es nun erfreulich, dass wir in Nürnberg nach Städten wie München, Würzburg, Regensburg oder Ingolstadt doch noch auf den Weg kommen. Den für die Sitzung am 06.07. vorgelegten rot-schwarzen Vorschlag hält Schrollinger allerdings für unzureichend: "Zunächst ist davon auszugehen, dass Informationen in kommunalen Behörden jedem Bürger und jeder Bürgerin gehören. Sicherlich gibt es datenschutzrechtliche Ausnahmen. Allerdings sollte den Bürgern der Zugang zu für sie wichtigen Informationen möglichst leicht gemacht werden. Und da habe ich bei dem Vorschlag von SPD und CSU meine Zweifel. Es ist nachvollziehbar, wenn sich der Kreis der Informationsberechtigten in erster Linie auf die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger beschränkt. Dass aber kommunale GmbHs vom Auskunftsanspruch ausgeschlossen werden sollen ist zu restriktiv. Gerade diese Informationen sind oft die interessanten. Mit der entsprechenden datenschutzrechtlichen Einschränkung sollten diese Informationen ebenso wie bei den Eigenbetrieben zugänglich gemacht werden. Das Einsichtsrecht darf nicht durch Geheimhaltungsklauseln bei Verträgen mit Dritten eingeschränkt werden. Andere Kommunen (z.B. Bremen) legten ja bereits fest, dass Verträge, die die Kommune mit Dritten schließt, in jedem Fall öffentlich zu machen sind, insofern es sich auch um öffentliche Belange wie Müllabfuhr, Nahverkehr oder Energieversorgung handelt. Der Vorschlag von SPD und CSU gibt hingegen den privaten Interessen eines Unternehmens den Vorrang vor den Interessen der Allgemeinheit." Bezüglich der vorgeschlagenen Kostenregelung hält Schrollinger die rechtzeitige Information über anfallende Gebühren für wichtig. Allerdings wäre für ihn die Münchener Regelung einer Obergrenze von 500 Euro in keiner Weise mehr angemessen: "Man kann nicht mehr von ´Informationsfreiheit´ reden, wenn der Zugang zur Akteneinsicht mit solchen Mega-Gebühren für viele verbaut wird. Was wir brauchen ist eine Satzung, die Informationsfreiheit sicherstellt und nicht behindert. Ein bloßes Feigenblatt nur um sich in die Reihe der IFS-Städte zu stellen, wäre kontraproduktiv," so der Ökodemokrat. Vgl. auch PM vom 30.04.2011

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