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Pressemitteilung

ÖDP-Stadtrat Schrollinger zum aktuellen Nichtraucherschutzgesetz: "Schwer vollziehbarer bürokratischer Paragraphendschungel"

NÜRNBERG / Seit 1. August ist das neue "aufgeweichte" Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Inzwischen hat das Umwelt- und Gesundheitsministerium auch Vollzugshinweise erlassen, die über die Bezirksregierungen an die zuständigen Behörden weitergeleitet wurden: Vollzugsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. ÖDP-Stadtrat Schrollinger nahm die Vollzugsbestimmungen unter die Lupe: "Das neue aufgeweichte Nichtraucherschutzgesetz ist ein schwer vollziehbarer bürokratischer Paragraphendschungel. Es ist das absolute Gegenteil von Gesetzesvereinfachung und Entbürokratisierung. CSU und FDP haben den Nichtraucherschutz wahltaktischen Erwägungen geopfert. Der Gesetzentwurf des von der ÖDP initiierten Volksbegehrens ist dagegen leicht vollziehbar". Schrollinger nennt dafür konkrete Beispiele: "In Punkt 3a der ministeriellen Anweisung ist der Nichtraucherschutz in getränkegeprägten Gaststätten bis 75 m² komplett aufgehoben. Auch das Ministerium braucht mehrere Seiten, um zu erklären, wann eine Gaststätte getränkegeprägt ist und gibt dann den Kontrolleuren die Richtlinie an die Hand, dass die ´Anzahl der Gerichte untergeordnet gegenüber dem Getränkeangebot´ sein soll. Das muss man sich mal vorstellen! Sollen die Vollzugsbehörden nachzählen, ob mehr Getränkesorten im Kühlschrank stehen als Gerichte auf der Karte? Auch die Begrenzung auf 75 Quadratmeter (3b) löst ein Durcheinander aus, weil nämlich die Theke ausdrücklich nicht dazu gerechnet wird. Wenn also ein Gastwirt mit etwas mehr als 75 m² Gastraum die Theke verlängert, gilt kein Nichtraucherschutz. Absurder geht es nicht. Am schwersten vollziehbar ist aber die Diskothekenregelung (4c): In einer Diskothek darf künftig in einem Nebenraum wieder geraucht werden, wenn die Besucher dieses Raums mindestens 18 Jahre alt sind und wenn nicht getanzt wird. Da wird der Vollzugsbeamte vor lustige Fragen gestellt: Schunkeln die jetzt? Ist das schon Tanzen? Darf man rhythmisch mit dem Körper zucken oder muss man dafür in einen anderen Raum?" Das Bayerische Innenministerium hat mittlerweile das von der ÖDP initiierte Volksbegehren Nichtraucherschutz offiziell zugelassen und die Eintragungsfrist veröffentlicht: Vom 19. November bis 2. Dezember 2009 können sich die bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen. Ziel der Initiative ist "die Rücknahme des seit 1. August geltenden aufgeweichten Nichtraucherschutzgesetzes". Das zuvor geltende Gesetz soll wieder eingeführt werden, allerdings ohne das Schlupfloch, das die zahlreichen Raucherclubs ermöglichte.

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