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Pressemitteilung

ÖDP ermuntert zur Teilnahme an Kundgebung für Soltani

"Soltani braucht unsere Solidarität!" Samstag, 16. November, 17 Uhr am Kornmarkt

NÜRNBERG / Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Nürnberg ermuntert alle Bürgerinnen und Bürger, sich am kommenden Samstag um 17 Uhr an der von Amnesty International Nürnberg organisierten Kundgebung für den iranischen Rechtsanwalt und Träger des Nürnberger Menschenrechtspreises 2009 Abdolfattah Soltani zu beteiligen.
"Soltani, der aufgrund seines unerschrockenen Einsatzes für die Menschenrechte seit über 2 Jahren in Haft sitzt, braucht jetzt unsere Solidarität," so ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger. "Wenn wir ihm von hier aus helfen können, dann vor allem dadurch, dass wir das himmelschreiende Unrecht der Haftbedingungen im Iran aber auch der gravierenden Menschenrechtsverletzungen in diesem Land möglichst laut an die Öffentlichkeit bringen. Die Kundgebung am Samstag ist dafür eine hervorragende Plattform."
Seit dem 10. Septembere 2011 sitzt Soltani imGefängnis. Er wurde insgesamt viermal verhaftet und schließlich zu 13 Jahren Haft verurteilt: 10 Jahre für die Mitbegründung des Zentrums zum Schutz der Menschenrechte in Teheran, zwei Jahre für die Annahme des Nürnberger Menschenrechtspreises und ein Jahr für "regierungsfeindliche Propaganda".
Am 2. November trat Soltani mit drei weiteren politischen Gefangenen in einen neuntägigen Hungerstreik gegen die unzureichende medizinische Versorgung für politische Häftlinge im Evin-Gefängnis.
Nach Berichten von Amnesty International Nürnberg sei der Hungerstreik inzwischen beendet. Doch an der Forderung, Abdolfattah Soltani und alle anderen politischen Gefangenen im Iran freizulassen, ändere sich nichts.
Bei der Kundgebung am 16. November (17 Uhr) sprechen Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Maede Soltani (Tochter des Inhaftierten), Michael Frieser (MdB) und Dr. Uwe Wirsching (Rechtsanwaltskammer Nürnberg). Der Philharmonische Chor Nürnberg und zwei internationale Ensembles bereichern den öffentlichen Akt musikalisch.

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