"Söders Schlupfloch ist unnötig und entspricht nicht dem Wählerauftrag des Volksentscheids"
ÖDP-Stadtrat Schrollinger zu Ausnahmen beim Nichtraucherschutz:
"Verteilt Nürnberger Ordnungsamt Persilschein zum offenen Rechtsbruch?"
NÜRNBERG / Für die Ausnahmeregelung bei "echten geschlossenen Gesellschaften" in den neuen Vollzugshinweisen zum Nichtraucherschutz zeigt der Nürnberger ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger kein Verständnis: "Dieses Schlupfloch ist unnötig und widerspricht dem, was die Mehrheit der Wahlberechtigten am 4. Juli zum Ausdruck gebracht haben. Bei jeder Familienfeier könnte nun in Gaststätten wieder geraucht werden. Dass damit der Gastraum auch in den übrigen Zeiten mit Schadstoffen belastet ist, scheint dem Gesundheits- und Lebensminister nicht zu interessieren," so Schrollinger.
Aus guten Gründen sei die wechselweise Nutzung als Raucher- bzw. Nichtraucher-Gastraum in den Ausführungsbestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze anderer Bundesländer verboten. Auch in den Vollzugshinweisen zu dem noch bis heute gültigen Gesetz sei sie explizit untersagt! "Sogar der Bayerische Verfassungsgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 25.06.2010 fest, dass ein solches temporäres Rauchverbot dem Ziel des Nichtraucherschutzes zuwiderlaufe. Dort heißt es: Ein `temporäres Rauchverbot´ sei `nicht geeignet, den Nichtraucherschutz für die übrige rauchfreie Zeit sicherzustellen, weil die gesundheitsschädlichen Substanzen sich an Tapeten, Teppichen, Vorhängen etc. festsetzen und von dort, auch wenn aktuell nicht geraucht wird, an die Umgebung abgegeben werden´ (vgl. LT-Drs. 15/8603 S.7)."
Ähnliches finde sich auch in den Ausführungsbestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze anderer Bundesländer.
"Selbst Herr Gallus vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (BHG) zeigt sich ja über diese Aufweichung überrascht. Ich wage es nicht laut über die Motive nachzudenken, die den Impuls gaben, den von der Bevölkerung geforderten konsequenten Nichtraucherschutz nun durch die Hintertüre doch wieder aufzuweichen. Es ist einmal mehr ein dreister Versuch, dem Druck der Tabaklobby nachzugeben."
In Sachen Nürnberger "Casa del Habano" meint der Ökodemokrat: "Sollte hier das Ordnungsamt wirklich beide Augen zudrücken, könnte ich das nicht nachvollziehen. Sollte Frau Klever - wie sie sagt - `so weitermachen dürfen wie bisher´, wäre hier der Persilschein zum offenen Rechtsbruch erteilt. Damit würde sich eine städtische Dienststelle dem ab August gesetzlich verbindlichen Willen von 63,4 % Nürnberger WählerInnen widersetzen."
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| Veröffentlicht 11:28:16 31.07.2010 |